Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Reval Vermögensberatungs GmbH
Linke Wienzeile 36 Top 9
1060 Wien
1. PRÄAMBEL
1.1. Die Reval Vermögensberatungs GmbH (auch „Reval“) mit Geschäftsanschrift in Linke Wienzeile 36 Top 9, 1060 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 434275s, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer (auch „Plattformbetreiberin“ genannt) ist verantwortliche Betreiberin der Website www.reval.co.at (auch „Plattform“ genannt), auf der Immobilienprojektentwickler und/oder Bauträger ihre Finanzierungsgesuche in Form alternativer Finanzinstrumente gemäß §2 Abs. 2 Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) oder in anderer Form, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2007), in Österreich öffentlich präsentieren und in Österreich und Deutschland ansässigen Personen zum Erwerb anbieten können.
1.2. Die Reval Vermögensberatungs GmbH bietet die Möglichkeit, finanzierungssuchende Unternehmen und Investoren zusammenzubringen. Die Plattformbetreiberin vermittelt auf Basis der von den kapitalsuchenden Unternehmen (auch „Projektentwickler“ genannt) bereitgestellten Angebotsunterlagen interessierte Investoren. Auf der Plattform werden hierfür Informationen des Projektentwicklers und dessen Projekts veröffentlicht und Investoren haben die Möglichkeit, mit dem Team des Projektentwicklers zu kommunizieren sowie deren Projekt zu diskutieren. Die Darlehensverträge werden ausschließlich zwischen dem Investor und dem Projektentwickler geschlossen. Reval wird bei Abschluss eines Darlehensvertrages auf der Plattform nicht Vertragspartei.
1.3. Es gelten für sämtliche Leistungen von Reval ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden angenommen, indem bei der Registrierung oder bei der Investition die entsprechende Bestätigung angeklickt wird. Die AGB sind jederzeit auf www.reval.co.at abrufbar.
2. REGISTRIERUNG UND NUTZERKONTO
2.1. Die Registrierung auf der Reval Plattform ist kostenlos möglich. Der Zugang zu einigen Bereichen der Reval Plattform setzt jedoch die Registrierung voraus und erfolgt durch die Anlage eines Nutzerkontos.
2.2. Mit der Registrierung kommt zwischen Reval und dem Investor ein Vertrag über die Nutzung der Reval Plattform zustande.
2.3. Nur uneingeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen und juristischen Personen ist eine Registrierung auf der Plattform gestattet. Eine Registrierung ist weiters nur Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) erlaubt.
2.4. Bei der Registrierung müssen vom Nutzer korrekte und vollständige Daten angegeben werden und es kann nur eine einzelne Person als Inhaber des Nutzerkontos angegeben werden.
2.5. Falls sich nach der Registrierung die angegebenen Daten des Nutzers ändern sollten, so ist dieser verpflichtet, die Daten im Nutzerkonto ehestmöglich auf den letzten Stand zu bringen.
2.6. Der Investor als Nutzer der Plattform ist für sein Nutzerkonto selbst verantwortlich – insbesondere für die Wahl und Geheimhaltung seines Passworts. Im Falle einer unautorisierten Nutzung seines Passworts bzw. seines Nutzerkontos ist er verpflichtet dies umgehend Reval mitzuteilen – sofern er diese unrechtmäßige Nutzung bemerkt.
2.7. Es sind keine Mehrfachregistrierungen möglich und eine Übertragung des Nutzerkontos ist ausgeschlossen. Reval behält sich das Recht vor, Nutzerkonten von nicht vollständig ausgefüllten und/oder nicht wahrheitsgemäßen Registrierungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
2.8. Mit der Registrierung bei www.reval.co.at stimmen Sie der Verwendung und Verwertung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (insb. Name, Wohn- bzw Lieferadresse, Email und Telefonnummer) für ordnungsgemäße Vertragserfüllung und gegebenenfalls für Werbezwecke zu.
3. REVAL WEBSITE / PLATTFORM
3.1. Reval, als Betreiberin der Plattform unter www.reval.co.at, stellt lediglich die technische Lösung zur Verfügung, mittels derer Investoren Darlehen an Projektentwickler vergeben können und Projektentwickler Investoren finden können. Die auf der Plattform präsentierten Informationen zu den einzelnen Projekten werden ausschließlich von den Projektentwicklern selbst zur Verfügung gestellt. Eine Prüfung der Angaben des Projekts auf Plausibilität oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projekts durch Reval findet nicht statt. Reval steht daher nicht für die Korrektheit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.
3.2. Bestimmte Informationen und Daten auf der Plattform sind als „vertraulich“ markiert und unterliegen der Vertraulichkeit. Alle als vertraulich markierten Informationen und Daten dürfen vom Investor ausschließlich zum Zwecke seiner Investitionsentscheidung herangezogen und genutzt werden und der Investor ist verpflichtet diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Investor als Nutzer der Plattform ist es untersagt, diese vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Daten und Informationen sind dann nicht vertraulich, wenn sie bereits offenkundig sind oder von Reval zur Verbreitung oder Bekanntmachung freigegeben worden sind, oder wenn sie dem Investor ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt worden sind.
3.3. Die Reval Plattform ermöglicht es Investoren im Rahmen der zur Verfügung gestellten Website, selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der Reval Plattform veröffentlichten Inhalte werden von Reval grundsätzlich nicht überprüft und entsprechen nicht der Meinung von Reval.
4. VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSSCHLUSS
4.1. Vertragsgegenstand sind die auf der Plattform von den Projektentwicklern präsentierten Immobilienprojekte. Der Darlehensvertrag über das qualifizierte Nachrangdarlehen setzt voraus, dass der Investor auf der Reval Plattform die Schaltfläche „Jetzt investieren“ anklickt und das elektronische Formular zur Zahlungsabwicklung auf der Reval Plattform vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt und den Zahlungsvorgang erfolgreich abschließt. Dieser Vorgang stellt jedoch noch keinen Vertragsschluss dar, sondern der Investor gibt hiermit ein Angebot auf Investition nach Maßgabe der von dem Investor in dem elektronischen Formular zur Zahlungsabwicklung bestätigten Verträge ab. Der Vertragspartner des Investors ist stets das kapitalsuchende Immobilien-Unternehmen. Reval wird nicht Vertragspartner. Details zur Beteiligung sind in den vom Investor beim Erwerb der Beteiligung bestätigten Verträgen enthalten.
4.2. Der Investor erhält eine Bestätigungsnachricht per E-Mail sobald er ein Angebot auf Investition eines Projektes abgegeben hat. Ein gültiger Darlehensvertrag kommt jedoch erst dann zustande, wenn Reval den Darlehensvertrag mit einer weiteren Nachricht (E-Mail) bestätigt. Darüber hinaus bedarf es keinen gesonderten schriftlichen Vertragsschluss. Es besteht weiters auch kein Anspruch des Investors auf Abschluss eines Darlehensvertrages.
4.3. Die auf der Plattform angebotenen Investitionsmöglichkeiten werden nur für eine begrenzte Zeit angeboten. Die Angebotsdauer ist für jedes Projekt unterschiedlich festgelegt. Reval kann die Angebotsdauer beliebig oft und beliebig lang ausdehnen.
5. ABWICKLUNG DER ZAHLUNG
5.1. Die Abwicklung der Zahlung für alle auf der Reval Plattform durchgeführten Investitionen wird ausschließlich von einem von Reval hierfür bevollmächtigten Treuhänders und Payment Services Provider (PSP) durchgeführt.
6. VERGÜTUNG UND PROVISIONEN
6.1. Die Registrierung als Investor/Nutzer der Plattform ist mit keinen Kosten verbunden.
6.2. Beim Zustandekommen eines Darlehensvertrages erhält Reval eine Vergütung/Provision durch den Darlehensnehmer. Die Vergütung/Provision ist mit dem Darlehensnehmer individuell vereinbart.
7. VERFÜGBARKEIT, ÄNDERUNG ODER BEENDIGUNG VON PLATTFORM-DIENSTEN
7.1. Reval ist bemüht im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb unseres Herrschaftsbereiches können zur vorübergehenden Einstellung unserer Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen.
7.2. Reval ist nicht verpflichtet, die kostenlosen Dienste zu erbringen. Weiters ist der Investor als Nutzer der Plattform berechtigt, jederzeit die Nutzung der Plattform zu beenden.
7.3. Die Plattform-Dienste werden ständig weiterentwickelt und verbessert und können sich daher in Zukunft verändern. Reval ist auch berechtigt den Plattform-Dienst einstweilig oder dauerhaft einzustellen.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
8.1. Reval als Plattformbetreiberin und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Plattformbetreiberin auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Plattformbetreiberin haftet nicht für einen bestimmten Geschäftserfolg der vermittelten Investitionsmöglichkeiten. Die Plattformbetreiberin haftet nur für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Investoraufträge. Verzögerungen bei der Durchführung eines Auftrages, die auf Ursachen im Bereich Dritter beruhen, können nicht zu einer Haftung der Plattformbetreiberin führen.
8.2. Die Plattformbetreiberin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, technische Störungen bei Dritten, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
8.3. Etwaige Ansprüche des Investors als Nutzer der Plattform gegenüber der Plattformbetreiberin, die darauf beruhen, dass Angaben in den Verkaufsunterlagen unrichtig oder unvollständig sind, verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der jeweilige Investor von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben der Unterlagen Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit der erstmaligen Veröffentlichung der betreffenden Unterlage auf der Plattform. Ansprüche des Investors gegenüber der Plattformbetreiberin, die darauf beruhen, dass sie gegenüber dem jeweiligen Investor unrichtige Angaben gemacht hat oder derartige Angaben auf der Plattform enthalten sind, verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der jeweilige Investor von der Unrichtigkeit dieser Angaben Kenntnis erlangt, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Zustandekommen des Darlehensvertrages. Hiervon ausgeschlossen sind Ansprüche des Investors aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Plattformbetreiberin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Plattformbetreiberin beruhen sowie Ansprüche, die auf Grund einer fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht, grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Plattformbetreiberin oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Plattformbetreiberin beruhen.
8.4. Ansprüche gegen die Plattformbetreiberin oder deren Mitarbeiter, die aus der Nutzung der Plattform resultieren, können nur mit Zustimmung der Plattformbetreiberin an Dritte abgetreten werden.
9. NUTZUNG DER PLATTFORM UND KÜNDIGUNG
9.1. Der Vertrag für die Nutzung der Plattform wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen und kann von Reval und vom Investor als Nutzer mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Monatsende beendet werden. Falls der Investor die Registrierung und damit den Nutzungsvertrag für die Plattform beenden will, muss dies in schriftlicher Form an Reval erfolgen. Etwaige vom Investor mit einem Projektentwickler abgeschlossene Darlehensverträge bleiben von einer Kündigung unberührt.
9.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. GELDWÄSCHEVORSCHRIFTEN
10.1. Der Investor bestätigt, dass er der wirtschaftlich Berechtigte im Rahmen dieser Vereinbarung ist.
11. RISIKOHINWEISE
11.1. Die Reval Vermögensberatungs GmbH tritt ausschließlich als Vermittler von Darlehensverträgen mit „qualifizierter Nachrangklausel“ auf, der Darlehensvertrag kommt ausschließlich zwischen Darlehensnehmer und Investor/Darlehensgeber zustande.
11.2. Die folgenden Informationen dienen dazu, den potentiellen Darlehensgebern einen Überblick über die Risiken eines derartigen Darlehensvertrages zu verschaffen, können jedoch eine im Einzelfall allenfalls notwendige Rechtsberatung des potentiellen Darlehensgebers nicht ersetzen. Reval übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der folgenden Informationen.
11.3. In den vermittelten Rechtsgeschäften nimmt ein Unternehmer als Darlehensnehmer eine Vielzahl von Darlehen mit „qualifizierter Nachrangklausel“ auf.
11.4. Vereinbart wird, dass der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange und soweit nicht verlangen kann, wie sie beim Unternehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Wird tatsächlich ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet, erhält der Darlehensgeber gemäß der Nachrangvereinbarungen nur dann Zahlungen, wenn alle anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger des Unternehmers zuvor vollständig befriedigt wurden.
11.5. Eine solche Nachrangvereinbarung hat für den Darlehensgeber zur Folge, dass er im Fall einer ernsten finanziellen Krise des Unternehmers/Darlehensnehmers nicht mit einer Rückzahlung des Darlehens oder der Zahlung von Zinsen rechnen kann. Im schlechtesten Fall bedeutet dies den Totalverlust des Darlehensbetrags.
11.6. Es wird diesbezüglich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gelder, die als qualifizierte Nachrangdarlehen entgegen genommen werden, keine Einlagen im Sinne des BWG darstellen. Es besteht daher keine gesetzliche Einlagensicherung für diese Gelder. Da die beschriebene Entgegennahme nachrangiger Darlehen keiner Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) bedarf, können auch Unternehmen, die nicht der Aufsicht der FMA unterliegen, derartige Geschäfte betreiben. Die Vereinbarung eines qualifizierten Nachrangs bewirkt ebenso, dass Geldgeber für die Vergabe von Nachrangdarlehen keine Konzession der FMA benötigen.
11.7. Modell: Es wird ein Vertrag vermittelt, bei dem der Darlehensgeber einem anderen Geld zur Nutzung überlässt, dies gegen Zahlung von Zinsen. Allerdings mit der Vereinbarung, dass die Zinsen und das Darlehen bei dessen Fälligkeit nur gezahlt werden müssen, wenn das Unternehmen sich das leisten kann, ohne zahlungsunfähig zu werden. Ein Nachrangdarlehen ist eine Form der Finanzierung von Unternehmen bei der in der Regel keine Sicherheiten gegeben werden. Im Falle der Insolvenz des Unternehmens werden zuerst alle anderen Forderungen anderer, vorrangiger Gläubiger vollständig befriedigt und erst dann die der „Nachranggläubiger“, wenn dies dann noch möglich ist.
11.8. Transparenz: Der Darlehensgeber hat keinen Einblick in das Unternehmen und dessen Entwicklung. Es bestehen keine Informationspflichten, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.
11.9. Risiko: Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
11.10. Hinsichtlich künftiger Erträge können von Reval keine Zusagen gemacht werden. In der Vergangenheit erzielte Erträge können künftige Erträge nicht abgeleitet werden.
11.11. Es besteht das Risiko, dass beim Darlehensnehmer Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) eintritt.
11.12. Obwohl Reval bemüht ist, ausschließlich mit vertrauenswürdigen Unternehmen und Personen zu kooperieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es seitens des Darlehensnehmers zu Malversationen kommt.
11.13. Die von Reval vermittelten Investitionen sind nur eingeschränkt übertragbar.
11.14. Anlegerschutz: Es besteht kein gesetzlicher Anlegerschutz und keine Einlagensicherung.
Weitere Informationen:
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien
Tel: (+43-1) 249 59-0
Fax: (+43-1) 249 59-5499
http://www.fma.gv.at
11.15. Durch Reval erfolgt keinerlei Anlageberatung oder sonstige Beratung. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt somit nicht zustande. Weiters ist Reval nicht verpflichtet, laufende Informationen über die Projekte zu verbreiten.
11.16. Es obliegt allein dem Investor, zu entscheiden, ob er unter Nutzung der Plattform Darlehensverträge abschließen will und in welches Projekt er investieren möchte. Die auf der Plattform verfügbaren Informationen stellen keine Beratungsleistung von Reval dar und ersetzen keine einschlägige fachkundige Beratung. Reval empfiehlt daher, dass sich der Investor vor seiner Entscheidung über den Abschluss eines Darlehensvertrages und auch während der Laufzeit des Darlehensvertrages gegebenenfalls über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen einer Beteiligung informiert.
12. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
12.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Regelungen (insbesondere Darlehensverträge), welche der Investor bestätigt, genießen die anderen Regelungen Vorrang.
12.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Frage ihres Zustandekommens und ihrer Gültigkeit, unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht für Wien/Innere Stadt ausschließlich zuständig. Erfüllungsort ist der Sitz der Reval Vermögensberatungs GmbH.
12.4. Die einzig rechtlich verbindliche Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die in deutscher Sprache abgefasste.
12.5. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sind oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen werden die Vertragsparteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
13. ÄNDERUNGEN DER AGB
13.1. Reval ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern der Plattform per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail schriftlich gegenüber Reval, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Reval wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser zweiwöchigen Frist aufmerksam machen. Die jeweils aktuellen AGB können auf der Website www.reval.co.at abgerufen werden. Ist ein Nutzer mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden, so muss er die Nutzung der Dienste von Reval beenden.
14. RÜCKTRITTSRECHT
14.1. Der Investor kann von seiner Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn ihm eine Darlehensbestätigung vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Darlehensbestätigung zurücktreten. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Darlehensbestätigung beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung oder der Beteiligungsbestätigung.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an (ladungsfähige Anschrift):
Reval Vermögensberatung GmbH
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15. FOLGEN DES RÜCKTRITTS
15.1. Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Dividenden) herauszugeben. Hat der Investor die Darlehen vor Ablauf der Rücktrittsfrist bereits ganz oder teilweise übertragen, ist er zum Wertersatz verpflichtet. Die Pflicht zum Wertersatz kann vermieden werden, indem das Darlehen erst übertragen wird, wenn beschlossen wird, vom Rücktrittsrecht keinen Gebrauch zu machen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Investor mit der Absendung der Rücktrittserklärung oder der Beteiligungsbestätigung und für Reval mit deren Empfang zu laufen.
16. DATENSCHUTZ
Siehe auch DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Stand: 07.02.2020