Häufig gestellte Fragen und Informationen für Investoren
Einfach Projekte auswählen, informieren und investieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren unter info@reval.co.at
Crowdinvesting bedeutet, dass die Finanzierung von Projekten durch viele kleine Beiträge erfolgt, die insgesamt eine größere Summe ergeben und dadurch Bau- und Immobilienprojekte entstehen können.
Für weiterführende Informationen, besuchen Sie die Website der Wirtschaftskammer Österreich.
Beachten Sie weiters Bitte die Checkliste zu österreichischen Crowd-Investing Plattformen so wie zu Anlageprodukten.
Crowdinvesting bei Reval funktioniert mittels Nachrangdarlehen. Das bedeutet, dass Sie als Investor Darlehensgeber/in sind und als Gegenleistung eine jährliche Zinszahlung (stichtagsbezogen) erhalten. Der Bauherr ist Darlehensnehmer und bekommt das gesammelte Kapital der Crowd, um sein Projekt umsetzen zu können. Nach erfolgreicher Finanzierung erhalten Sie bei Laufzeitende ihr eingesetztes Kapital samt ausständigen Zinszahlungen zurück.
Ein Nachrangdarlehen ist ein Finanzinstrument, welches im Falle der Liquidation oder Insolvenz des Bauherren im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen (Bauherr) zurücktritt. Damit ist die uneingeschränkte Nachrangigkeit Ihrer Darlehensforderung gegenüber anderen Gläubigern des Bauherren gemeint. Die Forderung kann daher erst nach Beseitigung eines allfälligen negativen Eigenkapitals des Bauherren oder – im Fall der Liquidation oder Insolvenz – erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger begehrt werden.
Lesen Sie, Was ist ein Nachrangdarlehen? der Österreichischen Finanzmarktaufsicht. (Beachten Sie das Crowdinvesting-Plattformen nicht von der Finanzmarktaufsicht kontrolliert werden)
Um unsere gewohnt hohe Customer-Service-Qualität aufrechterhalten zu können, liegt die Mindestinvestition bei Reval bei 500€ pro Investition.
Eine Nachrangvereinbarung hat für den Investor / Darlehensgeber zur Folge, dass er im Fall einer ernsten finanziellen Krise des Bauherren/Darlehensnehmers nicht mit einer Rückzahlung des Darlehens oder der Zahlung von Zinsen rechnen kann. Im schlechtesten Fall bedeutet dies den Totalverlust des Darlehensbetrags. Es gibt jedoch keine Nachschusspflicht für Investoren. Bitte Lesen Sie die RISIKOHINWEISE ZU QUALIFIZIERTEN NACHRANGDARLEHEN.
Zusätzlich können folgende Risiken nicht ausgeschlossen werden:
Insolvenzrisiko
Damit wird die Gefahr beschrieben, dass das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist. Liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, treten schwerwiegende Folgen ein. Dies kann zu einem Totalverlust der Investitionen führen.
Totalverlustrisiko
EinTotalverlust des investierten Kapitals kann auch dann eintreten, wenn das Unternehmen den Betrieb einstellt und keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Da es zu keiner Risikostreuung der Investitionen kommt, ist das Risiko auf das Einzelinvestment bezogen höher; dieses Risiko kann durch eine Streuung auf mehrere Investitionen verringert werden.
Malversationsrisiko
Beschreibt jenes Risiko, welches durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern und oder Organen des emittierenden Unternehmens entstehen kann. Strafbare Handlungen von Mitarbeitern und oder Organen des emittierenden Unternehmens können nie zur Gänze ausgeschlossen werden und können das Unternehmen mittelbar und unmittelbar schädigen und in die Insolvenz führen.
Klumpenrisiko
Beschreibt jenes Risiko, das entsteht, wenn Sie keine oder nur geringe Streuung Ihres Portfolios vornehmen. Von einem Investment in nur ein einziges Projekt ist abzuraten.
Erschwerte Übertragbarkeit von Veranlagungen
Darunter ist zu verstehen, dass Investitionen gemäß § 1 Abs 1 Z 3 KMG (wie im vorliegenden Fall) nur unter besonderen Bedingungen übertragbar sind und dass es in der Regel keinen Kurswert gibt. Hierüber wurde ich ausdrücklich aufgeklärt.
Die Investition für Sie als Investor ist kostenfrei. Sie müssen sich nur anmelden, ein Projekt auswählen und können bereits investieren.
Sie können nach Anmeldung bereits ab 500 EUR investieren.
Als Anleger können Sie innerhalb von 12 Monaten 5.000 EUR investieren.
Wenn Sie mehr investieren wollen, füllen Sie bitte die Angaben zur freiwilligen Selbstauskunft aus. Hieraus wird ihre maximale Investitionssumme berechnet.
Ausnahmen gelten für professionelle Anleger gemäß §2 Abs 1 Z33 AIFMG bzw. juristische Personen, sofern Sie nicht Verbraucher im Sinne des §1 Ans.1 Z2 des Konsumentschutzgesetzes sind - KSchG, BGBl.Nr 14/1979.
Ihr Geld wird von unserem Zahlungsdienstleister (LEMONWAY.AG) entgegen genommen und auf Treuhandkonten verwaltet. Wenn Ihr Projekt das Investitionsziel erreicht, wird das Geld dem Bauherrn zur Verfügung gestellt, um sein Projekt zu verwirklichen. Sie erhalten jährlich die Zinszahlungen und am Ende der Laufzeit Ihr Geld zurück.
Die Zinszahlungen erfolgen jährlich (stichtagsbezogen je Projekt), ihr Investitionsbetrag wird endfällig rückgeführt. Das bedeutet, dass Sie am Ende der Laufzeit ihr Geld und allfällig ausstehende Zinszahlungen erhalten.
Den Stichtag für das jeweilige Projekt finden Sie im Musterdarlehensvertrag.
Sie haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Einzahlung des Investitionsbetrages. Sollten Sie zurücktreten wollen, wenden Sie sich bitte an info@reval.co.at und Beachten Sie die Wiederrufsbelehrung inkl. Muster – Widerrufsformular, das Sie gerne verwenden können.
Achtung: Diese Information kann keine fachliche Beratung eines Steuerberaters ersetzen, bitte kontaktieren Sie bei steuerlichen Fragen stets Ihren Steuerberater.
Die Angaben unterliegen der Annahme, dass der Investor in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Zinsen sind in der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt Kapitalvermögen anzugeben (0 % - 55 % Einkommensteuer). Wurde bis jetzt noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis), so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn weitere Einkünfte (bspw. Zinserträge) in einem Jahr den Betrag von EUR 730,00 übersteigen (Freibetrag gem. § 41 (1) Z. 1 EStG:).
Als österreichischer Investor können Sie neben einem Angestelltenverhältnis bis zu EUR 730,00 (bspw. Zinserträge oder weitere Einkünfte) dazu verdienen, ohne eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Die Einkünfte sind daher in Österreich bis EUR 730,00 steuerfrei. Die Quellsteuer kann nicht angerechnet werden.
Bei Übertragung eines partiarischen Nachrangdarlehens:
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung unterliegt der österreichischen Einkommensteuer. Verluste können nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, soweit auf diese nicht der Sondersteuersatz anzuwenden ist. Der Verkauf unterliegt einer Zessionsgebühr von 0,8 % vom Verkaufswert und ist an das Finanzamt abzuführen.
Wir nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst. Ihre Daten werden benötigt, um Sie für den Vertrag des Beteiligungsangebotes eindeutig zu identifizieren und Sie gegebenenfalls zu kontaktieren. Wir behandeln alle Ihre Daten vertraulich und werden sie niemals unerlaubt weitergeben, veröffentlichen oder für andere Zwecke verwenden außer für die Verarbeitung Ihrer Investments und Informationen darüber, z.B. in Form von jederzeit abbestellbaren Newslettern oder Bestätigungs-E-Mails.
Nein, andere Nutzer (engl. User) können Ihre Investitionen nicht sehen.
Wenn das Fundingziel nicht erreicht wird, gibt es drei Optionen:
1) Der Bauherr kann eine geringere Summe als das Investitionsziel annehmen und die fehlende Summe durch eine andere Finanzierunsquelle beibringen.
2) Die Kampagne kann verlängert werden, um das Investitionsziel zu erreichen.
3) Die Kampagne wird beendet und Sie erhalten Ihr Geld ohne Abzüge und ohne Zinszahlung zurück.
Ihre Vertragsbeziehung entsteht direkt mit dem Bauherren / Darlehensnehmer bzw. der jeweiligen Gesellschaft, welche als Emittent auftritt. Sollte die Plattform - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr existieren, verlieren Sie kein Geld. Die Rückzahlung ihres Geldes erfolgt weiterhin über den Zahlungsdienstleister auf Veranlassung des Darlehensnehmers.
Bei Bauprojekten kann es durch unvorhergesehene / unvorhersehbare Umstände zu Verzögerungen kommen (z.B. Insolvenz einer ausführenden Firma). Für Sie als Investor ändert dies jedoch nichts. Für den Bauherren bleiben alle vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber aufrecht, unabhängig vom Baufortschritt / Projektfortschritt.
Die Veräußerung alternativer Finanzierungsinstrumente ist nur erschwert möglich, da zum Zeitpunkt der Emission alternativer Finanzierungsinstrumente kein Sekundärmarkt dafür existiert und kein Kurswert gebildet werden kann.
Eine Zession (Weitergabe) der Ansprüche alternativer Finanzierungsinstrumente durch den Investor (=Darlehensgeber) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauherren (=Darlehensnehmer) möglich. Dasselbe gilt insbesondere auch für eine Verpfändung bzw. Abtretung – aus welchem Rechtsgrund auch immer. Ausgenommen davon ist die Übertragung des Rückzahlungsanspruches im Erbwege.
Eine Übertragung des Rückzahlungsanspruches ist immer nur dann möglich ist, wenn sämtliche Regelungen gegenständlichen Vertrages übernommen werden.
Für den Investor entstehen seitens des Emittenten und der Plattform keine Kosten. Sämtliche individuelle Kosten (externe Beratung; Verteuerung der Veräußerungserlöse - siehe Punkt Steuern) der Übertragung trägt der Investor selbst.
Ja. Stichtag für das jeweilige Projekt, ist das Erreichen der Investitionsschwelle. Siehe hierzu Punkt III des Musterdarlehensvertrages.
Sollte die Investitionsschwelle nicht erreicht werden, wird das Kapital kostenlos rückabgewickelt.
Die Identifizierung Ihrer Person erfolgt durch den Zahlungsdienstleister Lemonway anhand Ihres amtlichen Lichtbildausweises. Lemonway folgt dem Prinzip "Know Your Customer" (KYC), um Regelungen zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.
Sie können erst in Projekte investieren, sobald Ihre Identitität durch den Zahlungsdienstleister Lemonway überprüft wurde. Der Freigabeprozess kann unter Umständen mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen.
Nach Abschluss der Investitionsschritte werden Sie zum Zahlungsdienstleister Lemonway weitergeleitet, um ein Lastschriftmandat zu zeichnen. Ihre vorab gewählte Investitionssumme wird dann von Ihrem angegebenen Konto eingezogen. Die Abbuchung kann unter Umständen mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen.
Ja, nach Freischaltung als Investor erhalten Sie ein Bestätigungs-Email und können Ihre Investition fortsetzen. Die Freischaltung als investor erfolgt nur bei Erstinvestition oder Änderung Ihrer Personendaten.
Die auf der Plattform präsentierten Informationen zu den einzelnen Projekten werden ausschließlich von den Projektentwicklern selbst zur Verfügung gestellt. Reval steht daher nicht für die Korrektheit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.
Eine Prüfung der Angaben des Projekts auf Plausibilität und technische Machbarkeit oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projekts durch Reval findet nicht statt.
Bei der Vorauswahl von Emittenten für die Plattform kommen folgende Projektkriterien zur Anwendung:
(1) Vorhandensein einer Kapitalgesellschaft
(2) Unternehmenssitz in Österreich, Deutschland oder der Schweiz
(3) Kapitalbedarf größer EUR 50.000
(4) gewinnorientierte Unternehmensausrichtung
(5) operative Tätigkeit, für die das Kapital benötigt wird
(6) Ausschluss der Branchen Pornographie, Prostitution, Glücksspiel, Esoterik, Rüstungs- und Waffenindustrie.
Die REVAL Vermögensberatungs GmbH behält sich das Recht vor, Unternehmen nach eigenem Ermessen auszuwählen sowie ohne Angabe von Gründen die Zulassung auf reval.co.at zu verweigern.
Die Reval Vermögensberatungs GmbH tritt ausschließlich als Vermittler von Darlehensverträgen mit „qualifizierter Nachrangklausel“ auf.Darlehensverträge kommen ausschließlich zwischen Darlehensnehmer und Investor/Darlehensgeber zustande.
Die Reval Vermögenberatungs GmbH führt keine Anlagenberatung durch. Sofern ich der Reval Vermögenberatungs GmbH dennoch einen Auftrag erteilen wollen, geschieht dies im Rahmen des so genannten beratungsfreien Geschäfts. Bei einem beratungsfreien Geschäft führt die Reval Vermögenberatungs GmbH keine Anlageberatung, insbesondere keine persönliche Produktempfehlung bzw. keine Empfehlung von Veranlagungen durch.
Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor.
Wertpapierdienstleisungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren.
Ja, Ihr Geld ist für die Laufzeit des Darlehensvertrages gebunden. Die Übertragung dieses alternativen Finanzinstrumentes ist nur erschwert möglich. Sie können allerdings in den ersten 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Siehe dazu die Frage Kann ich von dem Vertrag zurücktreten?
Nein. Bei diesem Investitionsangebot handelt es sich nicht um eine Sparanlage!
Bitte beachten Sie, dass Sie als Investor/-in der Projektentwicklungsgesellschaft Risikokapital zur Verfügung stellen und Ihr Kapital nicht besichert ist. Es besteht das Totalverlustrisiko.
Nein, es gibt keine Kapital- und Zinsgarantie.
Immobilienprojekte werden mit Eigenkapital und Fremdkapital finanziert. Fremdkapital wird zumeist von der Bank in Form von besicherten Krediten zur Verfügung gestellt. Eigenkapital kann hingegen erwirtschaftet werden oder durch Investoren eingeholt werden. Die Aufnahme von Eigenkapital verbessert die Kapitalstruktur und führt zu günstigeren Finanzierungskonditionen bei weiterer Kapitalaufnahme.
Für die Projektentwicklungsgesellschaft ist das eingeworbene Kapital der Crowd Mezzaninkapital und wird den Eigenmitteln (Eigenkapital) zugezählt.
Aufgrund der "Knappheit" von Eigenkapital ist dieses teurer als Fremdkapital in Form Krediten und wird deswegen höher verzinst.
Die Zinsen sind in der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt Kapitalvermögen anzugeben (0 % - 55 % Einkommensteuer). Wurde bis jetzt noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis), so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn weitere Einkünfte (inkl. der Zinsen und dem Wertsteigerungsbonus) in einem Jahr den Betrag von EUR 730,00 übersteigen (Freibetrag).
Freibetrag gem. § 41 (1) Z. 1 EStG:
Als österreichischer Investor können Sie neben einem Angestelltenverhältnis bis zu EUR 730,00 (Zinsen, dem Wertsteigerungsbonus und weiteren Einkünften) dazu verdienen, ohne eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Die Einkommensteuer wird daher in Österreich bei sonst ausschließlich nicht selbständigen Einkünften bis EUR 730,00 derzeit nicht eingehoben. Die Quellsteuer kann nicht angerechnet werden.
Die Angaben unterliegen der Annahme, dass der Investor in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Steuerlicher Hinweis für Anleger aus Deutschland:
Die mit Ihrer Kapitalanlage erzielten Erträge sind (in Deutschland) steuerpflichtig. Sofern es sich um steuerliches Privatvermögen handelt, haben Sie hierzu gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG Angaben in der Anlage KAP (z.B. Formular 2014, Zeile 14: „Kapitalerträge, die bisher nicht dem Steuerabzug unterlegen haben“) im Zuflussjahr (für diesen Zinsertrag das Jahr 2019) in Ihrer Einkommenssteuererklärung zu machen. Zur steuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, bitte kontatktieren Sie uns jederzeit unter info@reval.co.at